Rechtsprechung
VGH Hessen, 03.11.1992 - 9 UE 31/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 3 BAföG
Ausbildungsförderung: Zur Anerkennung eines wichtigen Grundes beim Wechsel von einem Parkstudium in ein anderes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 66.85
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - …
Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1992 - 9 UE 31/91
Ein Neigungswandel, der einen wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel abgeben kann, liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Auszubildende das später aufgegebene Studium nicht mit der Neigung und dem Ziel aufgenommen hatte, es auch abzuschließen, falls er nicht zu dem Wunschstudium zugelassen werde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 1990 -- 5 C 66.85 -- BVerwGE 85, 188, 190, 191).Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, anerkannt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 1990 -- 5 C 66.85 -- BVerwGE 85, 188, 192).
Parkstudium oder Alternativstudium im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Studium, das der Auszubildende in der Absicht aufgenommen hat, es auch abzuschließen, wenn er in seinem Wunschstudium keinen Studienplatz erhält (so BVerwGE 85, 188, 190).
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …
Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1992 - 9 UE 31/91
-- Allerdings muß ein Auszubildender dann, wenn er einen ernsthaften Neigungswandel erkennt, unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 1990 -- BVerwG 5 C 45.87 -- BVerwGE 85, 194). - BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 12.78
Gewährung von Ausbildungsförderung - Wechsel eines Studienfachs
Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1992 - 9 UE 31/91
Deshalb kann ein Umstand dann grundsätzlich keinen wichtigen Grund für den Wechsel der Fachrichtung abgeben, wenn es dem Auszubildenden möglich und zumutbar war, die gegen die zunächst gewählte Fachrichtung sprechenden Gründe bereits vor dem Beginn der Ausbildung zu erkennen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06. September 1979 -- 5 C 12.78 -- BVerwGE 58, 270).